AGB Vermietung

Vermittlungsbedingungen

Die folgenden Bedingungen regeln die Vermittlung von Mietverträgen für Ferienvillen.

1. Stellung von Rehmann Immobilien

1.1 Rehmann Immobilien vermittelt Verträge über touristische Leistungen wie Ferienhäuser, Hotelunterkünfte, Apartments und andere Dienstleistungen. Daher fungiert Rehmann Immobilien als Vermittler, nicht als Veranstalter der touristischen Leistungen soweit sich nichts Gegenteiliges aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt. ( § 651a Abs. 2 BGB )

1.2 Die Erfüllung des jeweiligen Vertrages gehört nicht zu den Leistungen von Rehmann Immobilien.

2. Buchungsablauf

2.1 Durch die Äußerung seines Buchungswunsches per Email und durch die Überweisung einer Anzahlung bietet der Kunde dem jeweiligen Leistungserbringer den Abschluß eines Vertrages an. Rehmann Immobilien nimmt den Vertrag im Auftrag des Leistungserbringers durch die Buchungsbestätigung an.

2.2. Der Vertrag mit dem Leistungserbringer wird auf Basis der übermittelten Beschreibungen, Bedingungen und Bilder, bzw. der Beschreibung auf der Internetseite www.ibiza-finca-hotels.com geschlossen.

3. Haftung von Rehmann Immobilien

3.1. Rehmann Immobilien haftet dem Kunden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung der jeweiligen Leistung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Soweit nichts anderes vermerkt gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Vermittlung von Reisen.

3.3. Die Beschreibung der Objekte wurde nach bestem Wissen, nach Angaben der Leistungserbringer und Überprüfung durch Rehmann Immobilien erstellt. Eine Haftung für eigenmächtige oder notwendige Veränderungen am Mietobjekt nach Erstellung der Ausschreibung durch den Leistungserbringer oder die Übermittlung von falschen Daten durch den Leistungserbringer ist ausgeschlossen.

3.3. Als Vermittler von Reiseleistungen haftet Rehmann Immobilien nicht für die von den jeweiligen Leistungserbringern gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen.

4. Pflichten des Kunden gegenüber Rehmann Immobilien

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Unterlagen/Emails bei Empfang auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Abweichungen hat der Kunde dem Rehmann Immobilien mitzuteilen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, Rehmann Immobilien Umbuchungen oder sonstige Änderungen im Zusammenhang mit der vermittelten Leistung unverzüglich mitzuteilen.

5. Abtretung

Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag ist ausgeschlossen.
6. Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Reisenden gegen den Reisevermittler beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Vermittlers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand des Vermittlungsvertrages ist Hannover. Gerichtsstand des Vertrages mit dem jeweiligen Leistungserbringer ist Ibiza, oder der Geschäftssitz des jeweiligen Leistungerbringers.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Bedingungen als lückenhaft erweisen.